
Abgestuftes System der Diagnostik und Therapie
neurotisch-funktioneller Störungen
Als ein Ergebnis des in der zweiten Jahreshälfte 1969 entstandenen Forschungsprojekts „Psychonervale Störungen“ unter der Gesamtleitung Karl Leonhards entsteht am Haus der Gesundheit Kurt Höcks ein zweistufiges Behandlungskonzept – das sogenannte „Abgestufte System der Diagnostik und Therapie neurotisch-funktioneller Störungen“. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Fließsystem, dass die Behandlung psychisch Erkrankter regelt: In der ersten Stufe sollen Allgemeinmediziner feststellen, ob und in welchem Maß eine Neurose vorliegt. Anschließend soll der sogenannte Beschwerdefragebogen (BWF) ausgefüllt werden. Ein anschließendes Erstgespräch soll somatische Gründe der Symptomatik prüfen. Können diese ausgeschlossen werden und gibt es Hinweise auf eine Neurose, soll der zugehörige Verhaltensfragebogen (VFB) bearbeitet werden. Auf Basis des zweiten Fragebogens wird hiernach in einem weiteren Gespräch ein Pathobiogramm erstellt. Es umfasst biografische, aber auch Inhalte zu religiösen Fragen oder der Weltanschauung. Wird darin eine schwere Neurosenform festgestellt, überstellen die Allgemeinmediziner den Patienten an Spezialisten, andernfalls verbleibt dieser in der allgemeinärztlichen Versorgung. In spezialisierter ambulanter oder stationärer Behandlung erfolgen sodann weitere diagnostische Beurteilungen, ehe die Behandlung beginnt. Als Behandlung werden neopsychoanalytische Gruppenverfahren empfohlen.
Quellen und Literatur
Völker, H. (2023). Doing Patient. Psychotherapeutische Selbstberichte aus der DDR (Diss.).