Tagung des Weiterbildungsausschusses

Im Nachgang an diese Sitzung wird die sog. „12er-Kommission“ (von einigen auch „12er-Rat“ genannt, mit je sechs Mitglieder aus GPPMP und Berufsverband) gebildet, die vom Gesetzgeber als Sachverständigenkommission zur Beratung der KBV in strittigen Fragen der Qualifikation von Ost-Psychotherapeuten eingesetzt wird.

 

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