Inkrafttreten des „Gesetzes zur Schwangerschaftsunterbrechung“
Schwangerschaftsabbrüche werden nach langem Reformdruck legalisiert, d.h. ein Abbruch ist in den ersten drei Monaten ohne die Angabe von Gründen möglich. Es ist das erste und einzige Gesetz, das in der DDR mit Gegenstimmen verabschiedet wird.