Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zur Einführung des „Fachpsychologen (in) der Medizin“

In der Praxis bereits früher eingeführt

  • vier- bis fünfjährige berufsbegleitende Weiterbildung für studierte Psychologen
  • Facharzt gleichgestellt, auch bzgl. der Entlohnung
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