Zweite Hochschulreform, Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens vom 22.02.1951

Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium, obligatorischer Russischunterricht, zehn-Monate-Studienjahr, Berufspraktika, System von Zwischenprüfungen, staatliche Seminargruppen
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